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Bewerbungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unser Internetangebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter

  • bewerbung-nrw.de
  • bewerbung.nrw

veröffentlichten Internetangebote des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 2 bis § 5 der BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenz Center für Barrierefreiheit in der IT (Kombit) beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW im Zeitraum vom 29.04.2024 bis 14.05.2024 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Aufgrund der Überprüfung ist das Internetangebot mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Auffälligkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Prüfschritte 5.4. und 5.5. Leichte Sprache und Gebärdensprache: Zurzeit stehen keine Erklärungen in Leichter Sprache bzw. Gebärdensprache zur Verfügung.

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.04.2023 erstellt und zuletzt am 30.07.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartner*innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir arbeiten zur Zeit an der Gestaltung des Kontaktformulars, bitte nutzen Sie bis dahin die E-Mailadresse bitv-bvplus@it.nrw.de, um eventuelle weitere Barrieren zu melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 – 855 3451.

Hinweise zur Umsetzung der Barrierefreihei

Die Anwendung ist für den Einsatz von JAWS 2023 und einer Bildschirmauflösung von 1920x1080 bei einer Skalierung von 100% optimiert.